Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GO IT Development GmbH, Nojerstraße 493, 8950 Stainach-Pürgg
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der GO IT Development GmbH (im Folgenden „GO IT“) gegenüber ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2 GO IT erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, GO IT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn GO IT in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Änderungen dieser AGB teilt GO IT dem Kunden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen für laufende Dauerschuldverhältnisse als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert und deutlich hingewiesen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von GO IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote haben, wenn nichts anderes angegeben ist, eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von GO IT, durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail.
2.3 Beauftragungen im laufenden Betrieb, insbesondere Supportanfragen, Änderungswünsche und Erweiterungen, können auch formlos per E-Mail, Ticket oder telefonisch erfolgen. Solche Beauftragungen gelten als kostenpflichtiger Auftrag nach Punkt 6.
3. Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 GO IT erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet GO IT ein Bemühen um den vereinbarten Leistungserfolg und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Zusagen über Umsätze, Reichweiten, Rankings oder Conversion-Raten werden nicht gemacht.
3.3 GO IT ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. GO IT bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden.
3.4 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Führen Änderungswünsche des Kunden zu Mehraufwand, wird dieser nach Punkt 6 verrechnet. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
3.5 Der Betrieb, die Wartung und die Aktualisierung von Systemen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf laufende Betreuung oder auf bestimmte Reaktionszeiten besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht.
3.6 Setzt GO IT im Rahmen ihrer Leistungen Systeme künstlicher Intelligenz ein, erfolgt dies nach dem jeweiligen Stand der Technik. GO IT schuldet keine bestimmte Qualität, Richtigkeit oder Reproduzierbarkeit maschinell erzeugter Ergebnisse. Punkt 12.6 gilt ergänzend.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt GO IT alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form kostenlos zur Verfügung.
4.2 Der Kunde benennt eine ansprechbare und entscheidungsbefugte Kontaktperson.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm beigestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Marken, Daten) frei von Rechten Dritter sind beziehungsweise dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde hält GO IT hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die aus der Verletzung solcher Rechte entstehen, schad- und klaglos. Das umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
4.4 Prüf- und Freigabepflichten des Kunden sind unverzüglich zu erfüllen. Erfolgt innerhalb einer von GO IT gesetzten angemessenen Frist von mindestens sieben Tagen keine Rückmeldung, gilt die vorgelegte Leistung als freigegeben. GO IT weist bei der Fristsetzung auf diese Folge hin.
4.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Der daraus entstehende Mehraufwand und Wartezeiten werden nach Punkt 6 verrechnet.
4.6 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde. Vor Eingriffen von GO IT in produktive Systeme hat der Kunde eine vollständige Sicherung herzustellen.
5. Termine und Fristen
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Angaben zur Leistungszeit sind ansonsten unverbindliche Richtwerte.
5.2 Verzögerungen, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs von GO IT zurückgehen, insbesondere auf verspätete Mitwirkung des Kunden, auf Ausfälle von Drittanbietern oder auf höhere Gewalt, verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
6. Preise und Aufwandsverrechnung
6.1 Sämtliche Aufwände von GO IT werden nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet, soweit nicht ausdrücklich ein Pauschal- oder Festpreis vereinbart wurde. Das gilt insbesondere für Entwicklung, Konfiguration, Anpassungen, Analysen, Supporttickets, Schulungen, Recherchen, Abstimmungen und Projektbesprechungen.
6.2 Der Stundensatz beträgt EUR 250,00 netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
6.3 Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Eine Taktung oder Aufrundung auf angefangene Einheiten findet nicht statt.
6.4 Kurze Rückfragen und kurze Supportgespräche werden nicht verrechnet. Sobald eine Anfrage eine inhaltliche Bearbeitung, Analyse, Recherche oder Umsetzung erfordert, gilt sie als verrechenbare Leistung nach Punkt 6.1.
6.5 Die Behebung von Mängeln, die GO IT im Rahmen der Gewährleistung zu vertreten hat, wird nicht verrechnet. Kosten für die Behebung von Störungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf fehlerhafte Bedienung, auf Änderungen an der Systemumgebung oder auf Drittsoftware zurückgehen, trägt der Kunde.
6.6 Eine betragliche Freigabegrenze besteht nicht. Wünscht der Kunde vor Beginn der Arbeiten eine Aufwandsschätzung oder ein verbindliches Angebot, hat er dies ausdrücklich bekanntzugeben. Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixpreis bezeichnet werden.
6.7 Zuschläge für Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen werden nicht verrechnet. Solche Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
6.8 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden zum Stundensatz nach Punkt 6.2 verrechnet. Ein gesondertes Kilometergeld und gesonderte Reisespesen werden nicht verrechnet.
6.9 Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Lizenzen, Hosting, Domains, Zertifikate, Schriftlizenzen, Bildmaterial, Plugins, Erweiterungen sowie die Nutzung von Programmierschnittstellen externer Anbieter, sind nicht im Stundensatz enthalten und werden gesondert verrechnet oder direkt vom Kunden getragen.
6.10 GO IT ist berechtigt, den Stundensatz einmal jährlich, erstmals zwölf Monate nach Vertragsabschluss, entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex anzupassen. Maßgeblich ist die Veränderung gegenüber dem Indexwert im Monat des Vertragsabschlusses beziehungsweise der letzten Anpassung. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt.
7. Abrechnung, Zahlung und Verzug
7.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende über die im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen.
7.2 Bei Projekten mit Fixpreis erfolgt die Abrechnung in drei Teilen: 30 Prozent bei Auftragserteilung, 30 Prozent bei Erreichen des vereinbarten Zwischenstands und 40 Prozent bei Abnahme. Abweichende Zahlungspläne können im Einzelfall vereinbart werden.
7.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
7.4 Rechnungen werden elektronisch als PDF an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungslegung ausdrücklich zu.
7.5 Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt schriftlich zu erheben und zu begründen. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
7.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 456 UGB verrechnet. Darüber hinaus schuldet der Kunde die Pauschale für Betreibungskosten nach § 458 UGB sowie die tatsächlich angefallenen und angemessenen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Inkassomaßnahmen und der Rechtsverfolgung.
7.7 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, ist GO IT nach vorheriger Ankündigung berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen, insbesondere Wartungs-, Support- und Betriebsleistungen. Daraus entstehende Nachteile trägt der Kunde.
7.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von GO IT aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung ist gerichtlich festgestellt oder von GO IT schriftlich anerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
8.1 An allen von GO IT erbrachten Leistungen, insbesondere an Konzepten, Entwürfen, Quellcode, Grafiken, Texten und Dokumentationen, verbleiben sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte bei GO IT beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.
8.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete Recht, die für ihn erstellten Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang zu nutzen.
8.3 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Bearbeitung oder Weiterveräußerung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GO IT, sofern sich aus dem Vertragszweck nichts anderes ergibt.
8.4 GO IT bleibt berechtigt, allgemeine Konzepte, Ideen, Verfahren, Methoden, Bibliotheken, Frameworks und wiederverwendbare Programmbausteine, die im Rahmen der Leistungserbringung entstanden sind, uneingeschränkt weiter zu verwenden. Vertrauliche Inhalte und Daten des Kunden sind davon ausgenommen.
8.5 Vor vollständiger Bezahlung erbrachte Leistungen dürfen vom Kunden nicht produktiv genutzt werden. Bei Zahlungsverzug ist GO IT berechtigt, die Nutzungsrechte nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist zu widerrufen.
8.6 Änderungen und Erweiterungen an den Leistungen von GO IT durch den Kunden oder durch Dritte sind zulässig, führen jedoch zum Erlöschen der Gewährleistung für die betroffenen Teile.
9. Fremdleistungen, Drittsoftware und Open Source
9.1 Soweit im Rahmen der Leistungen Software Dritter, Open-Source-Komponenten, Programmierschnittstellen oder Cloud-Dienste eingesetzt werden, gelten für diese ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. GO IT übernimmt für Drittleistungen keine Gewährleistung und keine Haftung, die über die Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Anbieter hinausgeht.
9.2 Verträge über Hosting, Domains, Zertifikate und Lizenzen schließt der Kunde grundsätzlich selbst ab. Vermittelt oder verwaltet GO IT solche Verträge, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.3 GO IT weist darauf hin, dass Anbieter von Drittsoftware, Programmierschnittstellen und Cloud-Diensten ihre Leistungen, Schnittstellen, Modelle und Preise ändern oder einstellen können. Daraus entstehender Anpassungsaufwand wird nach Punkt 6 verrechnet.
10. Abnahme
10.1 Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach der Art der Leistung erforderlich ist, hat der Kunde die Leistung unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung schriftlich abzunehmen oder Mängel konkret und nachvollziehbar zu rügen.
10.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen. GO IT weist den Kunden bei Bereitstellung auf diese Folge hin.
10.3 Unwesentliche Mängel, die die vereinbarte Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
11. Gewährleistung
11.1 GO IT gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist wird einvernehmlich auf zwölf Monate ab Erbringung beziehungsweise Abnahme der Leistung verkürzt.
11.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar beschrieben zu rügen. § 377 UGB bleibt unberührt. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten als genehmigt.
11.3 GO IT hat zunächst das Recht auf Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst wenn zwei Verbesserungsversuche fehlschlagen, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
11.4 Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
11.5 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Bedienung, auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf vom Kunden beigestellte Inhalte oder Vorgaben, auf Änderungen der Systemumgebung, auf Drittsoftware, auf den Ausfall von Diensten Dritter oder auf unterlassene vom Kunden zu veranlassende Aktualisierungen.
11.6 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei herzustellen oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Systemen und Netzen zu gewährleisten.
12. Haftung
12.1 Die Haftung von GO IT ist im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. GO IT haftet dem Kunden gegenüber nicht für Schäden gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, insbesondere nicht aus Vertrag, aus Verzug, aus culpa in contrahendo, aus Delikt oder aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
12.2 Von diesem Ausschluss ausgenommen und daher nicht abbedungen sind ausschließlich:
- Schäden, die GO IT vorsätzlich verursacht hat,
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, deren Beschränkung § 9 PHG untersagt,
- sonstige Ansprüche, deren Ausschluss zwingendes Recht verbietet.
12.3 Der Haftungsausschluss nach Punkt 12.1 erfasst insbesondere Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Rufschädigung, mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden.
12.4 Soweit ein Haftungsausschluss nach den Punkten 12.1 bis 12.3 im Einzelfall unwirksam sein sollte, ist die Haftung von GO IT der Höhe nach mit dem Nettoentgelt begrenzt, das der Kunde für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis bezahlt hat.
12.5 Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.
12.6 Setzt GO IT im Rahmen ihrer Leistungen Systeme künstlicher Intelligenz ein, weist GO IT ausdrücklich darauf hin, dass deren Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder inhaltlich unzutreffend sein können und dass gleiche Eingaben zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor produktiver, öffentlicher oder geschäftlicher Verwendung inhaltlich und rechtlich zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit maschinell erzeugter Ergebnisse ist nach Maßgabe der Punkte 12.1 bis 12.3 ausgeschlossen.
12.7 Die Bestimmungen dieses Punktes 12 gelten auch zugunsten der Geschäftsführer, Mitarbeiter und Subunternehmer von GO IT.
13. Datenschutz
13.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes.
13.2 Soweit GO IT im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde bleibt in diesem Verhältnis Verantwortlicher.
13.3 GO IT ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, einschließlich Anbietern von Sprachmodellen und Cloud-Diensten mit Sitz in Drittländern. Die Einzelheiten, insbesondere die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die Grundlage allfälliger Drittlandübermittlungen und das Verfahren bei Änderungen, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
13.4 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der an GO IT übergebenen personenbezogenen Daten berechtigt ist, dass er die betroffenen Personen erforderlichenfalls informiert hat und dass allenfalls erforderliche Einwilligungen vorliegen. Er hält GO IT bei Verstößen gegen diese Verpflichtung schad- und klaglos.
14. Geheimhaltung
14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
14.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
14.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
14.4 GO IT ist berechtigt, Subunternehmer einzubinden, sofern diese in gleichwertiger Weise zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
15. Referenznennung
15.1 GO IT ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmenwortlauts und der Marke sowie unter Verwendung des Logos und von Bildschirmdarstellungen der erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen, insbesondere auf den eigenen Websites und in Angebotsunterlagen.
15.2 Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. GO IT entfernt die Referenz in diesem Fall innerhalb angemessener Frist.
15.3 GO IT ist berechtigt, auf von ihr erstellten Websites einen dezenten Hinweis auf die eigene Urheberschaft anzubringen. Der Kunde kann die Entfernung dieses Hinweises verlangen.
16. Laufzeit und Beendigung
16.1 Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung und Bezahlung der Leistung.
16.2 Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Wartungs-, Betreuungs- und Betriebsverträge sowie die Bereitstellung von FleissiQ, werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für GO IT insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
16.4 Bei Beendigung des Vertrags übergibt GO IT dem Kunden gegen Ersatz des dafür erforderlichen Aufwands nach Punkt 6 die für den Weiterbetrieb erforderlichen Daten und Zugänge in einem gängigen Format.
16.5 Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Beendigungsgrund abzurechnen und zu bezahlen.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen GO IT, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten, Cloud-Anbieter und Anbieter von Programmierschnittstellen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. E-Mail genügt.
18.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GO IT auf Dritte zu übertragen.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gilt insbesondere für die Haftungsbestimmungen nach Punkt 12, die im Zweifel auf das zulässige Höchstmaß zu reduzieren und nicht zur Gänze zu verwerfen sind.
18.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.5 Erfüllungsort ist der Sitz von GO IT in 8950 Stainach-Pürgg.
18.6 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz von GO IT sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.